Zum Hauptinhalt springen

Einliegerwohnung im Einfamilienhaus

Lohnt sich eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus?

Ziemlich häufig kommen Bauherren mit dem Wunsch auf uns zu, möglichst viel aus ihrem Grundstück herausholen. Gleichzeitig wissen sie auch, was sie wollen oder besser gesagt, wie viel Platz sie benötigen. Oftmals bleibt so noch genügend Platz über, um eine weitere, kleinere und selbständige Wohnung unterzubringen. Wir raten unseren Bauherren dann meist zu einer Einliegerwohnung im Einfamilienhaus. Wieso wir glauben, dass dies richtig ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was ist eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus eigentlich?

Ganz ursprünglich wurden Einliegerwohnungen an Hilfsarbeiter auf Bauernhöfen vermietet, die sogenannten Einlieger. Daher waren Einliegerwohnungen der größeren Wohnung untergeordnet und sollten eigenständig vermietbar sein. Dazu mussten sie über eine eigene Kochmöglichkeit, eine eigene Wasserversorgung und ein eigenes WC verfügen. Natürlich hat sich seither viel verändert. So ist es heute üblich, dass Einliegerwohnungen abschließbar sind, über einen separaten Eingang zu erreichen sind und auch wirtschaftlich getrennt werden, indem eigene Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation genutzt werden. Dabei ist unerheblich, ob die Einliegerwohnung im Einfamilienhaus über eine eigene Hauseingangstür verfügt oder beide Wohnungen über einen gemeinsamen Windfang erschlossen werden.

In Städten wird der Wohnraum knapp

Der erste positive Effekt einer Einliegerwohnung ist der, dass neben der eigenen Wohnung eine weitere Wohnung auf dem Wohnungsmarkt und somit mehr Wohnraum zur Verfügung steht. Gerade in Ballungsräumen, wo die Bodenpreise ins Unermessliche steigen, ist es sinnvoll, möglichst viel Wohnfläche für möglichst viele Personen herzustellen. Die Einliegerwohnung kann dann genutzt werden, um Gästen einen eigenen Bereich zu geben, Familienangehörige aufzunehmen oder Au-pairs oder Pflegepersonal unterzubringen. Viele Menschen haben auch gerne ihre (Schwieger-) Eltern um sich, deren Bleibe für ihre Bedürfnisse zu groß geworden ist, auch können die eigenen Kinder dort ihre ersten eigenen vier Wände beziehen und im Alter könnte auch Pflegepersonal hier untergebracht werden. Vielerorts ist außerdem eine Nutzung der Wohnung als Büro-, Atelier- oder Praxisräume möglich.

Finanzielle Vorteile einer Einliegerwohnung

Natürlich lässt sich die Einliegerwohnung auch vermieten. Die hierdurch erwirtschafteten Mieteinnahmen müssen Sie zwar versteuern, können aber auch sämtliche Kosten für Instandhaltung, Renovierung, sogar für den Bau steuerlich geltend machen. Die zusätzliche Einnahmequelle eignet sich zudem hervorragend, um den Kredit schneller zu tilgen oder die eigene Belastung zu reduzieren. Sollten Sie Ihr Holzhaus eines Tages verkaufen wollen, dürfte dieses Argument auch den Preis steigern, da auch nachfolgende Eigentümer von den Vorteilen der Einliegerwohnung profitieren können.

Förderung für Ihre Einliegerwohnungen

Die Herstellung einer Einliegerwohnung in Ihrem Einfamilienhaus kostet Sie kaum mehr als das Haus ohne die Einliegerwohnung ohnehin schon kostet. Für eine Eigentumswohnung in gleicher Größe und Lage würden Sie wesentlich mehr zahlen. Hinzu kommt, dass Sie durch die Einliegerwohnung eine doppelte Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen können. Diese gewährt einen Tilgungszuschuss pro Wohneinheit. Da die Einliegerwohnung im Einfamilienhaus als eigene Wohneinheit zu betrachten ist, können Sie mit dieser die doppelte Förderung beanspruchen. Sollten Sie das Gebäude ohne einen Förderkredit der KfW finanzieren, oder gar komplett aus eigenen Mitteln, so können Sie die Förderung dennoch beantragen und erhalten dann eine Einmalzahlung. Derzeit liegt die Förderung bei Erfüllung des Effizienzhaus-Standards 40 der KfW bei 30.000,- € und bei Erfüllung des höheren KfW-Effizienzhaus-Standards 40 Plus sogar bei 37.500,- €. Mit einer Einliegerwohnung im Einfamilienhaus kann also eine Förderung der KfW von bis zu 75.000,- € erzielt werden. . Bei diesem Projekt konnte die Bauherrin sogar die dreifache Fördersumme beanspruchen.

ACHTUNG: FÖRDERSTOPP
Der Förderstopp des Bundes vom 24.01.2022 betrifft explizit die hier angesprochene Förderung durch die KfW. Aktuell können keine neuen Anträge bei der KfW gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Förderungsrichtlinien vor Wiederaufnahme des Förderprogramms ändern werden. Wir werden Sie dazu informieren, sobald und neue Informationen vorliegen.

Und nun?

Durch den vergleichsweisen geringen Mehraufwand, den die Einliegerwohnung im Einfamilienhaus verursacht und den hohen Nutzen, den sie mit sich bringt, ist es aus unserer Sicht meist sinnvoll, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu errichten. Egal, ob es sich dabei nun um ein Holzhaus handelt oder nicht. Nur in seltenen Fällen ist es sinnvoll darauf zu verzichten. Die Frage, ob und wie sinnvoll eine Einliegerwohnung für Ihr Holzhaus ist, erörtern wir gerne mit Ihnen zusammen. Diese Einfamilienhäuser haben wir mit Einliegerwohnung geplant: HF-1112HF-1314HF-1902HF-2007HF-2016