Ein Haus für zwei Familien
HF-1624
Dieses Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten steht auf einem Pfeifenstielgrundstück am Ende einer Wohnstraße und ist von allen Seiten von Einfamilienhäusern umzäunt. Die städtebaulichen Möglichkeiten des Grundstücks erlaubten jedoch weitaus mehr als ein nur ein Einfamilienhaus zu errichten. Entsprechend sollte auf dem Grundstück kein Einfamilienhaus, sondern ein Zweifamilienhaus, oder auch Doppelhaus, errichtet werden, ohne den Charakter einer typischen Doppelhausbebauung auszustrahlen. Ausgehend von dem Wunsch nach individuellen Eigenheimen wurden zwei zusammenhängende Einfamilienhäuser geplant, welche so auch unabhängig voneinander existieren könnten. Entsprechend wurden sie leicht voneinander versetzt, um private Bereiche zu generieren und sich nicht gegenseitig zu verschatten.
Durch die Baumaßnahme konnte hier Platz für zwei Familien mit je zwei Kindern geschaffen werden, wo vorher nur eine einzige Familie Platz fand. Man spricht von städtebaulicher Nachverdichtung. Dies hat viele Vorteile; so konnten sich die beiden Baufamilien einmalige Kosten wie den Grundstückpreis, Notargebühren, Erschließung (Strom, Wasser, Telefon, Abwasser, etc.), Baustelleneinrichtung, auch Architekten und Statiker, sowie viele weitere Belastungen teilen. In Zeiten steigender Bodenpreise und wachsender Bevölkerungszahlen ist es überaus empfehlenswert, ein Grundstück maximal auszunutzen und Platz für möglichst viele Menschen herzustellen. Nicht zuletzt schont dies die Bauland-Ressourcen und spart Emissionen ein.
Auf den ersten Blick würde wirkt das Gebäude zweigeschossig auf den Betrachter. Der Bebauungsplan sah für das Grundstück allerdings eine eingeschossige Bauweise vor. Dank der um zwei eingeschossige Erker vergrößerten Grundfläche des Erdgeschosses konnte eine eigeschossige Bauweise erreicht werden. Im gesamten oberen Geschoss wird Stehhöhe erreicht und die Dächer der eingeschossigen Erker können als Dachterrassen dienen.
Zu dieser großzügigen Auslegung des Landesbaurechts werden wir in den kommenden Wochen einen Blogbeitrag erstellen. Die Definition des Begriffs „Vollgeschoss“ nach Landesrecht variiert leider je nach Landesbaurecht (hier namentlich die Landesbauordnung Schleswig-Holstein). Es lohnt sich, diese Verordnung genauestens zu untersuchen, wenn die Möglichkeiten der Bebauung maximal ausgeschöpft werden sollen.
Individuelle Ansprüche und der Wunsch nach einem besonderen Äußeren führten zur einer Kombinationsfassade aus Holz und Putz. Der gezielte Einsatz von verputzten Fassadenteilen neben der sonst vorherrschenden waagerechten Holzfassade lockert das Erscheinungsbild auf und schafft eine willkommene Abwechslung. Gemeinsam mit den Satteldächern der beiden Häuser hilft es zudem die beiden Wohneinheiten besser voneinander abzugrenzen und zu unterscheiden. Dies schafft den ganz eigenen Charakter des Hauses und trägt zur Wirkung des Gebäudes wie zwei Einfamilienhäuser statt eines Doppelhauses bei.
Die Grundrissorganisation ist offen gestaltet. Lediglich die WCs mit Dusche und die Arbeits- bzw. Gästezimmer sind anhand eines Windfangs von der offenen Wohnlandschaft im Erdgeschoss abgetrennt. Es finden sich neben der Treppe die öffentlichen Bereiche zum Kochen, Essen und Wohnen. In den Obergeschossen verfügen beide Einheiten über ein vollausgestattetes Badezimmer, zwei Kinderzimmer, ein Elternschlafzimmer samt Ankleide, sowie die bereits erwähnten, großzügigen Dachterrassen.
Neben den beiden oberirdischen Geschossen verfügt das Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten über ein Kellergeschoss. Beide Einheiten verfügen hier über Räume für Hobby, Werken und Hauswirtschaft / Haustechnik. Die größere Wohneinheit im Westen verfügt hier auch noch über eine Speisekammer.
-
EntwurfKRÖGERhausplan
-
HolzbaupartnerZimmerei Johnsen
-
Standort21521 Aumühle
-
Anzahl der Bewohner4 + 3
-
Wohnfläche153 + 147 m²
-
Nutzfläche68 + 53 m²
-
BauweiseHolzrahmenbau, 62,5 cm
-
HeizkonzeptAbluftwärmepumpe
-
EnergiestandardKFW 55
-
Baukosten1.850 € / m² Wohnfläche
-
Fertigstellung03/2018